Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen

TL-Vertrieb GmbH & Co. KG, Hauptstraße 22, 59469 Ense

 

  • 1 Allgemeines

 

Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 i.V. mit § 14 BGB.

Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Käufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht.

Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. Erfüllungsort für alle sich mittel-bar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist Sitz des Verkäufers.

Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer Kaufmann ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.

 

  • 2 Angebote

 

Angebote sind freibleibend und werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen wirksam. Mündliche Vereinbarungen, insbesondere Nebenabreden und Zusagen von Vertretern bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. An Kostenanschlägen, Zeichnungen, Planungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu  Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Abweichungen zwischen Bestätigung bzw. Lieferung und Angebot bleiben – soweit nicht ohnehin abgesprochen – in geringfügigem, zumutbarem Umfang in konstruktiver, werkstoffmäßiger und farblicher Hinsicht vorbehalten, insbesondere dann, wenn sie durch technischen Fortschritt bedingt sind.

 

  • 3 Lieferung und Gefahrenübergang

 

Die Lieferung erfolgt ausschließlich zu unseren Lieferbedingungen. Zuwiderlaufende Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Teillieferungen sind zulässig, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Angelieferte Gegen-stände sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Über-gabe an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur usw.) auf den Besteller über. Transportschäden sind unmittelbar nach Erhalt der Ware, spätestens am 3. Tag nach der Anlieferung beim Transportführer und Absender zu melden. Spätere Rekla-

mationen können aufgrund versicherungsrechtlicher Vorschriften nicht berücksichtigt werden.

 

  • 4 Kreditprüfung

 

Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wenn wir nach Auftragsbestätigung Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Auftrag ergebenen Höhe als nicht völlig unbedenklich erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen oder, soweit andere Zahlung als Barzahlung vereinbart wurde, Bar-zahlungen zu verlangen.

 

  • 5 Rücktritt vom Vertrag (Besteller)

 

Bei teilweiser oder völliger Stornierung des Auftrages durch den Besteller sind wir berechtigt, 30 % des Nettowarenwertes zu berechnen. Es steht uns frei, die Zurücknahme von gelieferten Waren abzulehnen. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. Bei Rücknahme werden neben den ausgelegten Spesen (Frachtkosten etc.) 20 % des Rechnungs-betrages fällig.

 

  • 6 Die Lieferfrist

 

Die Lieferfrist beginnt am Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und dem Lieferer schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Frist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unter-lagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht recht-zeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.

Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als einge-halten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist. Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoff-versorgung, aber auch fehlende Selbstbelieferung usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle des Leistungsverzuges des Lieferers oder von ihm zu vertretender Un-möglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Besteller nicht vom Vertrag zurücktreten, ohne eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gestellt zu haben.

 

  • 7 Preise

 

Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung entsprechend den am Tage der Bestellung gültigen Preislisten. Sollte die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, so sind wir berechtigt, die dann gültigen Preise zu verlangen.

 

  • 8 Zahlungsbedingungen

 

Zahlungen sind grundsätzlich netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Sondervereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinssätze zu berechnen. Nachnahmelieferungen behalten wir uns vor. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden auch gestundete Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommene Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückhaltungs-rechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung kann nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit einer schriftlichen Inkassovollmacht von uns berechtigt.

 

  • 9 Mängelrügen

 

Mängelrügen für Waren, die für das Handelsgewerbe des Bestellers geliefert wurden, sind nur zulässig, wenn sie uns inner-halb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich zugehen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die Fälle, in denen die Ware inner-halb von 12 Monaten vom Tage des Gefahrenübergangs an gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenüber-gang liegenden Umstands insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials, oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar wird oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.

Bei Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung der Ware bzw. Teile berechtigt. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere ist der Besteller nicht berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder zurückzuhalten. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mangelhaftung befreit. Durch seitens des Bestellers oder Dritter ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderung und Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung aufgehoben.

 

  • 10 Schadensersatzansprüche

 

Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit

unsererseits.

 

  • 11 Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Der Lieferer bleibt auch bei Verarbeitung oder Verbindung Hersteller im Sinne der §§ 947 ff. BGB. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist vor Bezahlung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass die Ansprüche des Bestellers aus der Weitergabe uns bereits jetzt ab-getreten sind. Der Besteller ist verpflichtet, uns über jede tatsächliche oder rechtliche Beeinträchtigung der in unserem Eigentum stehenden Ware unverzüglich schriftlich zu informieren. Er ist (auf unser Verlangen) verpflichtet, den Eigentums-vorbehalt offen zu legen und die Abtretung anzuzeigen. Bei nicht offengelegtem Eigentumsvorbehalt und Nichtanzeige der Abtretung gilt die Ermächtigung zum Weiterverkauf als widerrufen. Auf Verlangen des Bestellers geben wir unser Eigentum auf, sofern und soweit unsere Forderung zu mehr als 20 % übersichert ist. Nicht in Rechnung gestellte Muster, insbesondere Modelle, bleiben unser Eigentum und sind auf unser Verlangen zurückzugeben. Ist dieses aus irgendeinem Grund nicht möglich, können die tatsächlichen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden. Bei Missbrauch unserer Muster, ins-

besondere missbräuchlicher Verwendung der Idee und Nachahmung, sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

 

 

 

 

Wickede, Stand 01.01.2016

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